Kein Training vor Ostern

Veröffentlicht von Jens Burkon am

„Aufgrund der Überschreitung der 100er Inzidenz (Anm. im Landkreis Bautzen) an drei aufeinanderfolgenden Tagen (21.3., 22.3, 23.3.), tritt mit Wirkung zum 25. März 2021 die Rückfallregelung nach §8c der Sächs. CoronaSV in Kraft.“ Darüber hat uns am 23.03.2021 der Vorstand des Radeberger Sportverein e.V. informiert und die Nutzungsmöglichkeit des Stadions für alle Abteilungen ausgesetzt.

Signale von der Landesregierung geben Hoffnung, dass mit der neuen Allgemeinverfügung ein Jugendsport zukünftig inzidenzunabhängig erlaubt sein könnte – ersten Aussagen zufolge auch ohne obligatorische Testpflicht für die Kinder.

Wir bleiben gespannt, behalten die Entwicklung im Auge und informieren euch an dieser Stelle.

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